Bei Verdacht auf Herzinsuffizienz sollte gemäß der Entscheidungsregel MICE eine Echokardiographie angeordnet werden bei allen Patienten mit zurückliegendem Myokardinfarkt, bei allen mit basalen Krepitationen sowie bei Männern mit Gelenködemen. Bei den übrigen Patienten sollte der NT-proBNP-Spiegel bestimmt werden, und ein Herzecho wird fällig, je nach NT-proBNP- Wert und Knöchelödemen.
Gemäß den Leitlinien der European Society of Cardiology (ESC) aus dem Jahr 2012 kann eine Herzinsuffizienz bei einem NT-proBNP-Spiegel <125 pg/ml ausgeschlossen werden. Dagegen ist in den Leitlinien des NICE ein Grenzwert von 400 pg/ml festgelegt. Um herauszufinden, inwiefern die MICE-Regeln einen klinischen Mehrwert bringen, zog man in der REFER-Studie beide Grenzwerte für den Vergleich heran.
Die Teilnehmerkohorte der Studie umfasste 352 Patienten mit Verdacht auf Herzinsuffizienz. Die zuverlässigste Methode war der Ausschluss anhand eines NT-proBNP- Spiegels <125 pg/ml (Sensitivität 94,2%, Spezifität 49%).
Nutzte man aber eine NT-proBNP-Grenze von 400 pg/ml zum Ausschluss von Herzinsuffizienz, wurde mehr als jeder fünfte Patient falsch positiv diagnostiziert (Sensitivität 76,9%; Spezifität 91,5%). Besteht also der Verdacht auf Herzinsuffizienz, sollte man sich am besten einzig auf den NT-proBNP-Spiegel verlassen und dabei den von der ESC empfohlenen Grenzwert von 125 pg/ml heranziehen. OH