Herzinsuffizienz diagnostizieren

Praxis-Depesche 8/2017

Die richtige NT-proBNP- Grenze zählt!

Eine neue klinische Entscheidungsregel sollte helfen, Herzinsuffizienz leichter auf die Schliche zu kommen. In einer Untersuchung der Effektivität dieser Regel, erwies sich diese jedoch als wenig nützlich. Trotzdem kann man aus der Studie einiges lernen.

Bei Verdacht auf Herzinsuffizienz sollte gemäß der Entscheidungsregel MICE eine Echokardiographie angeordnet werden bei allen Patienten mit zurückliegendem Myokardinfarkt, bei allen mit basalen Krepitationen sowie bei Männern mit Gelenködemen. Bei den übrigen Patienten sollte der NT-proBNP-Spiegel bestimmt werden, und ein Herzecho wird fällig, je nach NT-proBNP- Wert und Knöchelödemen.
Gemäß den Leitlinien der European Society of Cardiology (ESC) aus dem Jahr 2012 kann eine Herzinsuffizienz bei einem NT-proBNP-Spiegel <125 pg/ml ausgeschlossen werden. Dagegen ist in den Leitlinien des NICE ein Grenzwert von 400 pg/ml festgelegt. Um herauszufinden, inwiefern die MICE-Regeln einen klinischen Mehrwert bringen, zog man in der REFER-Studie beide Grenzwerte für den Vergleich heran.
Die Teilnehmerkohorte der Studie umfasste 352 Patienten mit Verdacht auf Herzinsuffizienz. Die zuverlässigste Methode war der Ausschluss anhand eines NT-proBNP- Spiegels <125 pg/ml (Sensitivität 94,2%, Spezifität 49%).
Nutzte man aber eine NT-proBNP-Grenze von 400 pg/ml zum Ausschluss von Herzinsuffizienz, wurde mehr als jeder fünfte Patient falsch positiv diagnostiziert (Sensitivität 76,9%; Spezifität 91,5%). Besteht also der Verdacht auf Herzinsuffizienz, sollte man sich am besten einzig auf den NT-proBNP-Spiegel verlassen und dabei den von der ESC empfohlenen Grenzwert von 125 pg/ml heranziehen. OH
Quelle:

Taylor CJ et al.: Primary care referral ... Br J Gen Pract 2017; 67(655): e94-e102

ICD-Codes: I50.9

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x