ß-Blocker bei Herzinsuffizienz

Praxis-Depesche 4/2017

Nicht Zögern bei Frauen und Älteren!

b-Blocker gehören zu den wichtigsten Therapeutika bei Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF). Für die Wirksamkeit und Sicherheit bei älteren Patienten und Frauen gibt es allerdings wenig Evidenz. Viele Ärzte verschreiben b-Blocker diesen Patienten daher nur zögerlich. Eine aktuelle Metaanalyse schließt die Datenlücke und räumt etwaige Bedenken aus.

Eingeschlossen waren nahezu alle relevanten randomisiert kontrollierten Studien, die die Mortalität herzinsuffizienter Patienten mit Sinusrhythmus unter ß-Blockern vs. Plazebo untersuchten. Insgesamt lagen Daten von über 18 600 herzinsuffizienten Patienten mit linksventrikulärer Ejektionsfraktion <45% vor (Alter 40 bis 85 Jahre, Frauenquote 24%). Die Nachbeobachtungsdauer betrug im Schnitt 1,3 Jahre.
In allen Altersklassen und sowohl bei Männern als auch Frauen reduzierten ß-Blocker die Mortalität gegenüber Plazebo um 24% (13,7 vs. 18%). Die absolute Mortalitätsreduktion betrug 4,3%. Unter ß-Blockern sanken verglichen mit Plazebo auch die kardiovaskuläre Mortalität und die Zahl Herzinsuffizienz-bedingter Hospitalisierungen bei Männern gleichermaßen wie bei Frauen. Zwar waren diese beiden Effekte mit steigendem Patientenalter weniger stark ausgeprägt, blieben aber auch bei den Hochbetagten klinisch relevant. Zudem blieben die Therapieabbruchraten aufgrund von Nebenwirkungen über das gesamte Altersspektrum und bei beiden Geschlechtern auf Plazebonivaeu.
Da Patienten mit HFrEF im Schnitt 70 Jahre alt sind, sind diese bestätigenden Daten von hoher Bedeutung. Sie zeigen, dass man HFrEF-Patienten leitlinienkonfrom behandeln sollte, unabhängig von deren Alter und Geschlecht. OH
Quelle:

Kotecha D et al.: Effect of age and sex on efficacy and tolerability of b-blockers in patients with heart failure with reduced ejection fraction: ... BMJ 2016; 353: i855

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x