Klinische Entscheidungshilfe

Praxis-Depesche 3/2017

Wann gilt Parkinson als fortgeschritten?

Die typischen Symptome eines Morbus Parkinson sind wohl der breiten Masse der Mediziner bekannt. Wozu es aber kaum Konsens gibt ist die Frage, wann man von einer „fortgeschrittenen Parkinsonerkrankung“ (APD, advanced Parkinson disease) sprechen sollte. In einem Delphi-Verfahren fand man nun praxistaugliche Definitionen.

„Delphi-Verfahren“ bedeutet, dass Experten zu einem Thema in mehreren Runden befragt werden, bis am Schluss ein möglichst guter Konsens formuliert werden kann. Mit einem solchen Vorgehen versuchten Autoren aus Spanien nun zu definieren, welche Kriterien für das Vorliegen einer APD sprechen. Man fand drei Kategorien für Parkinson- Symptome in jeweils sechs Krankheitsbereichen (generelle Charakteristika, Behinderung, therapiebezogene motorische Symptome, krankheitsbedingte motorische Symptome und neuropsychiatrische und kognitive Manifestationen). Definitive Symptome: Ein definitives Symptom, auch wenn es als einziges vorliegt, rechtfertigt bereits die Diagnose APD. Konsens erzielte man hier bzgl. „Behinderung mit Hilfsbedürftigkeit im Alltag“, „motorische Fluktuationen mit Alltagseinschränkungen“, „schwere Dysphagie“, „wiederholte Stürze“ und „Demenz“. Wahrscheinliche Symptome, die den Verdacht auf eine APD nahelegen; zwei wahrscheinliche Symptome aus zwei Bereichen = ein definitives: „Zeit der Krankheitsentwicklung (ca. 10 Jahre)“, „Einschränkungen im Alltag“, „Dyskinesien länger als 25% des Tages“, „moderate Dysphagie“, „Einfrieren des Ganges“, „moderate bis schwere Dysarthrie“ und „Halluzinationen“. Mögliche Symptome: Zwei mögliche Symptome = ein wahrscheinliches (z. B. „Gleichgewichtsstörung“, „starke Tagesschläfrigkeit“, „moderate/schwere Apathie“, „chron. Halluzination“, „Psychose“, „mild cognitive impairment“). CB
Quelle:

Luquin MR et al.: Consensus on the definition of advanced ... Parkinsons Dis 2017; 2017: 4047392

ICD-Codes: G20

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x