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Praxis-Depesche 3/2016

Zusatznutzen für Pembrolizumab

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Pembrolizumab gegenüber dem bisherigen Goldstandard Ipilimumab einen beträchtlichen Zusatznutzen bei der Therapie von Patienten mit fortgeschrittenem Melanom zugesprochen, basierend auf der Zulassungsstudie KEYNOTE-006. Unter Pembrolizumab traten bei längerem Gesamtüberleben schwere unerwünschte Ereignisse und dadurch bedingte Therapieabbrüche später auf. Auch gibt es einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen bei nicht vorbehandelten Patienten ohne BRAF-V600- Mutation.

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