Praxistipp

Praxis-Depesche 6/2020

Aktualisierte Impfempfehlungen bei AIIRD

Für Patienten mit einer autoimmunen entzündlichen rheumatischen Erkrankung (AIIRD) sind Schutzimpfungen von besonderer Bedeutung.
Die European League Against Rheumatism (EULAR) hat die offiziellen Impfempfehlungen aus dem Jahr 2011 jetzt aktualisiert.
Bei Rheumatikern sollte der Impfstatus jährlich überprüft und, wenn nötig, aufgefrischt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Immunsuppression eingeleitet wird. Grundsätzlich sollten die Impfungen vor Einleitung einer solchen Therapie oder in der Remission durchgeführt werden. Auch sollte man mit Lebendimpfungen bei immunsupprimierten Patienten sehr vorsichtig sein. Unverzichtbar sind die Influenza- und die Pneumokokkenimpfung. Notwendig ist auch ein Tetanusschutz. Für eine HPV-Impfung gelten dieselben Empfehlungen wie für Nicht-Rheumatiker. Bei entsprechendem Risiko sind auch Impfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Herpes zoster sehr empfehlenswert. Für immunkompetente Personen, die mit dem Rheumapatienten im selben Haushalt leben, gelten die allgemein gültigen Impfempfehlungen. Impfungen mit Lebendimpfstoffen sollten bei Kindern in den ersten sechs Monaten nach der Entbindung vermieden werden, wenn die Mutter mit Biologika in der zweiten Schwangerschaftshälfte behandelt wurde. PS
Quelle: Furer V et al.: 2019 update of EULAR recommendations for vaccination in adult patients with autoimmune rheumatic diseases. Ann Rheum Dis 2020; 79: 39-52

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