Starke Schmerzen am Bewegungsapparat

Praxis-Depesche 14/2003

Analgesie als Voraussetzung für Physiotherapie

Patienten mit starken Schmerzen am Bewegungsapparat brauchen hochwirksame Analgetika, damit sie sich nicht schonen, sondern körperlich aktiv sein können. Von Anfang an sollten dazu hochpotente Opioide eingesetzt werden.

Physiotherapie, Gymnastik und körperliches Training wirken bei Rückenbeschwerden einer Chronifizierung des Schmerzes und bei Osteoporose dem weiteren Knochenabbau entgegen, entlasten bei Arthrose und Arthritis durch Kräftigung der Muskulatur die geschädigten Gelenke und schränken ihre weitere Zerstörung ein. Eine nicht-interventionelle Multicenterstudie, in der nach der Durchführbarkeit von Gruppen- und Einzelgymnastik sowie Geräteübungen gefragt wurde, hat jedoch gezeigt, dass fast die Hälfte der Patienten wegen zu starker Schmerzen am Reha-Programm nicht teilnimmt. Die behandelnden Ärzte und Physiotherapeuten haben das keineswegs so deutlich erkannt. Der Erfolg der Reha ist umso schlechter, je stärker der Schmerz am Anfang ist. Daher soll eine Schmerztherapie bereits vom Hausarzt begonnen werden. Dabei ist es oft sinnvoll, frühzeitig Opioide einzusetzen. In einer Anwendungsbeobachtung mit 559 Patienten nahm die mittlere Intensität von Bewegungsschmerzen unter Oxycodon in drei Wochen um 60% ab. Die Schmerzstärke ging auf einer visuellen Analogskala im Mittel von 6,9 auf 2,9 zurück. Parallel dazu wurde die Lebensqualität deutlich gebessert. Über 85% der Ärzte beurteilten die Wirkung positiv, über 90% die Verträglichkeit. Eine Kampagne der Initiative "Aktiv bei Bewegungsschmerz" soll auf den Zusammenhang zwischen Bewegungsarmut und Erkrankungen des Bewegungsapparates aufmerksam machen. Infos unter Tel. 0700 / 375 375 375. (LM)

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x