Praxis-Depesche 12/2001

Aufklärungsfehler beim Zungenpiercing

Eine Frau ließ sich in einem Piercing-Institut ein so genanntes Zungenpiercing einsetzen. Der durch die Zunge gestochene Metallstecker führte aber an der Zunge zu einer Eiterung und wanderte zum Zungenbändchen. Dadurch wurde die Zunge weiter in Mitleidenschaft gezogen. Um ein Haar wäre eine Teilamputation der Zunge notwendig geworden. Die volle Zungenfunktion ist inzwischen wieder hergestellt. Die Frau verlangte nun jedoch Schmerzensgeld, weil der Eingriff nicht fachgerecht erfolgt und sie nicht über die möglichen Folgen umfassend aufgeklärt worden sei. Das Gericht sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 600 DM zu. Hierbei hat das Gericht einerseits die fehlende Aufklärung berücksichtigt, andererseits aber auch darauf hingewiesen, dass hier der Eingriff freiwillig erfolgte und allein der Mode, nicht aber der Heilung diente. (jlp) Amtsgericht Neubrandenburg, Az.: 18 C 160/00

Eine Frau ließ sich in einem Piercing-Institut ein so genanntes Zungenpiercing einsetzen. Der durch die Zunge gestochene Metallstecker führte aber an der Zunge zu einer Eiterung und wanderte zum Zungenbändchen. Dadurch wurde die Zunge weiter in Mitleidenschaft gezogen. Um ein Haar wäre eine Teilamputation der Zunge notwendig geworden. Die volle Zungenfunktion ist inzwischen wieder hergestellt. Die Frau verlangte nun jedoch Schmerzensgeld, weil der Eingriff nicht fachgerecht erfolgt und sie nicht über die möglichen Folgen umfassend aufgeklärt worden sei. Das Gericht sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 600 DM zu. Hierbei hat das Gericht einerseits die fehlende Aufklärung berücksichtigt, andererseits aber auch darauf hingewiesen, dass hier der Eingriff freiwillig erfolgte und allein der Mode, nicht aber der Heilung diente. (jlp) Amtsgericht Neubrandenburg, Az.: 18 C 160/00

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