Praxis-Depesche 8/2001

Außergewöhnliche Behandlung

Bei lebensbedrohlichen Krebsleiden, für die es keine in der Praxis bewährte Behandlungsmethode gibt, ist auch eine Eigenblut-Zytokin-Behandlung eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Die Privatkrankenversicherung muss bei einer solchen schweren Krankheit auch diese außergewöhnliche Behandlung bezahlen. (jlp)

Bei lebensbedrohlichen Krebsleiden, für die es keine in der Praxis bewährte Behandlungsmethode gibt, ist auch eine Eigenblut-Zytokin-Behandlung eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Die Privatkrankenversicherung muss bei einer solchen schweren Krankheit auch diese außergewöhnliche Behandlung bezahlen. (jlp)

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