Bei lebensbedrohlichen Krebsleiden, für die es keine in der Praxis bewährte Behandlungsmethode gibt, ist auch eine Eigenblut-Zytokin-Behandlung eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Die Privatkrankenversicherung muss bei einer solchen schweren Krankheit auch diese außergewöhnliche Behandlung bezahlen. (jlp)
Praxis-Depesche 8/2001
Außergewöhnliche Behandlung
Bei lebensbedrohlichen Krebsleiden, für die es keine in der Praxis bewährte Behandlungsmethode gibt, ist auch eine Eigenblut-Zytokin-Behandlung eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Die Privatkrankenversicherung muss bei einer solchen schweren Krankheit auch diese außergewöhnliche Behandlung bezahlen. (jlp)