Akut-Therapie der COPD

Praxis-Depesche 17/2000

Beatmung auf einer Allgemeinstation ermöglichen!

Nicht-invasive Beatmung (NIV) zur Therapie einer schweren Exazerbation einer COPD auf der Intensivstation kann die Intubationsrate und die Mortalität senken. An britischen Kliniken prüfte man, ob NIV auch auf einer Allgemeinstation erfolgreich und praktikabel ist.

An 14 Krankenhäusern wurden Patienten rekrutiert, die mit einer akuten Exazerbation einer COPD zur Notaufnahme kamen. Alle 236 Probanden erhielten eine medikamentöse Standardtherapie. Randomisiert bekam die eine Hälfte der Patienten die übliche kontrollierte Sauerstoffzufuhr über eine Maske. Die andere Hälfte wurde der nicht-invasiven Beatmung mit einem für alle Zentren gleichem Beatmungsgerät zugeteilt. Der expiratorische Beatmungsdruck betrug 4 cm H2O, der inspiratorische 10 bis 20 cm H20. Das medizinische Personal der Allgemeinstationen war zum größten Teil nicht in der Anwendung von NIV geübt. Arzt und Krankenschwester wurden anfangs sieben bis acht Stunden eingewiesen, danach schulten sie sich eine knappe Stunde pro Monat. Von den Patienten, die mit NIV behandelt wurden, mussten nur 18 von 118 (15%) intubiert werden, signifikant weniger als in der Vergleichsgruppe (32/118; 27%). Noch deutlicher wurde durch die NIV die Mortalität im Krankenhaus gesenkt. In der Gruppe mit NIV starben mit zwölf Personen halb so viele wie in der Standard-Gruppe (24). Durch die Betreuung der Patienten mit NIV war das Pflegepersonal 26 Minuten länger als bei der Vergleichsgruppe beschäftigt.

Quelle: Plant, PK: Early use of non-invasive ventialtion for actue exacerbations of chronic obstructive plmonary disease on general repiratory ward, Zeitschrift: THE LANCET, Ausgabe 355 (2000), Seiten: 1031-1035

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x