10 Jahre Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

Praxis-Depesche

Bundesweite Fortbildung: Ärztliche Versorgung nach Vergewaltigung

Jede Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall. Die medizinische Versorgung und ganzheitliche Betreuung von Frauen (und Männern) nach einem sexuellen Gewaltgeschehen stellen für Krankenhäuser und Arztpraxen eine herausfordernde Ausnahmesituation dar, denn sie sind für die Gewaltbetroffenen oftmals zentrale Anlaufstelle. Es gilt, die Notfallversorgung flexibel und empathisch zu gestalten sowie gegebenenfalls eine vertrauliche Spurensicherung durchzuführen, um Beweise für eine eventuell später erfolgende Anklage gerichtssicher zu konservieren. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen zudem Fingerspitzengefühl im Umgang mit Patientinnen und Patienten beweisen, die sich meist in einem sehr emotionalen, posttraumatischen Zustand befinden.

Hier setzt das Versorgungskonzept der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ an, dass in diesem Jahr sein 10-jähriges Bestehen feiert und auch in anderen Bundesländern umgesetzt wird. Seit einem Jahrzehnt trägt das Konzept dazu bei, dass Betroffene sich schnell und unkompliziert medizinisch (und auf Wunsch spurensichernd) behandeln lassen können. Die Polizei wird nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen eingeschaltet. Die Fortbildung „Ärztliche Versorgung nach Vergewaltigung“ verknüpft etablierte medizinische Notfall-Versorgungsstrukturen mit konkreten Handlungshilfen und Anleitungen für die vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation. Dies soll die Handlungssicherheit aller an der Versorgung Beteiligten erhöhen, das Gespür für den Umgang mit oft schwer traumatisierten Betroffenen schärfen und im Umgang mit dieser Patientengruppe entlasten. 

 

Während der Fortbildung werden die entwickelten und erprobten Untersuchungsabläufe und Materialien im Detail vorgestellt und besprochen. Fachärztinnen, Rechtsmedizinerinnen und Referentinnen aus Anwaltschaft und Justiz erläutern die medizinischen Anforderungen, Untersuchungsabläufe, die Befunddokumentation und deren Bedeutung in einem späteren Strafverfahren. Die Fortbildung ist praxisnah konzipiert, eine aktive Beteiligung der Teilnehmenden ist erwünscht.

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