Ärzt:innen, denen chronisch gestresste Patient:innen in der Praxis begegnen, werden es kennen: Betroffene stellen sich entweder direkt mit dem Verdacht Burn-out vor oder berichten von vielseitigen körperlichen Symptomen wie Verspannungen oder Schlafproblemen. Doch wie kann eine Differenzialdiagnostik hinsichtlich Burn-out aussehen und welche Behandlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus?
Klassifikation
Im ICD-10 wird Burn-out nicht als eigenständige Erkrankung gelistet, sondern unter der Zusatzkodierung Z73 „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung” eingeordnet. Im ICD-11 wird Burn-out (QD85) nun erstmals genauer spezifiziert – als Syndrom, das durch chronischen, nicht verarbeiteten Arbeitsstress entsteht. Folgende drei Dimensionen sind dabei laut WHO kennzeichnend für Burnout:
1. Energielosigkeit und Erschöpfung
2. eine zunehmend negative Haltung oder mentale Distanz zum eigenen Job
3. ein Gefühl von mangelnder Leistungsfähigkeit
Differenzialdiagnostik
Es gilt in solchen Fällen zunächst, körperliche Ursachen auszuschließen. Im zweiten Schritt erfolgt die Differenzialdiagnostik zu anderen psychischen Erkrankungen, allen voran zu Depressionen. Folgende Fragen können dabei mehr Klarheit schaffen:
• Zeigen sich die Belastungen nur im Arbeitskontext und bleiben andere Lebensbereiche „symptomfrei” (Burn-out)? Oder zeigen sich situationsübergreifende Belastungen (Depression)?
• Empfinden Patient:innen eine seit mind. zwei Wochen anhaltende Niedergeschlagenheit (Depression) oder eine arbeitsplatzbezogene Erschöpfung (Burn-out)?
Behandlungsmöglichkeiten
Die anschließende Behandlungsplanung orientiert sich an den Beeinträchtigungen und ggf. vorliegenden komorbiden Erkrankungen. Ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, kann in psychotherapeutischen Sprechstunden abgeklärt werden. Für eine orts- und zeitunabhängige Entlastung können digitale Therapieprogramme sorgen.
Seit 2020 steht zur Behandlung von Burnout (Z73.0) eine von BfArM geprüfte digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zur Verfügung, deren Kosten von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.