In der kollektiven Honorarverhöhnung bundesdeutscher Vertragsärzte durch eine ungeliebte (= unselige?) Gebührenordnung namens EBM wird zum 1. Juli 2010 ein neues Kapitel aufgeschlagen: Bislang noch freie EBM-Leistungen für Hausärzte werden nun auch noch budgetiert (= rationiert?) und den Medizinern mit dem blumigen Namen „Qualitätsbezogene Zusatzvolumina“ schmackhaft gemacht.
In der kollektiven Honorarverhöhnung bundesdeutscher Vertragsärzte durch eine ungeliebte (= unselige?) Gebührenordnung namens EBM wird zum 1. Juli 2010 ein neues Kapitel aufgeschlagen: Bislang noch freie EBM-Leistungen für Hausärzte werden nun auch noch budgetiert (= rationiert?) und den Medizinern mit dem blumigen Namen „Qualitätsbezogene Zusatzvolumina“ schmackhaft gemacht.
In der Abrechnungspraxis bedeutet dies eine neuerliche Umverteilung des Honorars innerhalb der einzelnen Fachgruppen mit Gewinnern und Verlierern nach dem Würfel- oder Zufallsprinzip. Warum etwa auf dem Hausarztsektor dringende Besuche und Unzeit-Ziffern budgetiert werden (auf die der einzelne Arzt nun wirklich überhaupt keinen Einfluss hat), bleibt hierbei ebenso das Geheimnis von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Krankenkassen wie die Frage, wie man durch eine „Stabilisierung der Regelleistungsvolumina“ gleichzeitig qualitätsbezogene Zusatzbudgets finanzieren will, die qualifizierte Diagnostik und Therapie bei spezialisierten Ärzten adäquat honoriert – die Quadratur des Kreises bei einer festgeschriebenen Honorarmenge dürfte hierbei noch vergleichsweise einfach sein …
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