Online-Auktionen

Praxis-Depesche 7/2003

Einsparpotenzial für die Arztpraxis?

Obwohl der Online-Handel mit Waren und Dienstleistungen insgesamt kräftig ansteigt, kaufen nach einer Umfrage der Med Medicine Online GmbH nur zwei von hundert Ärzten Medizintechnik und Praxisbedarf im Internet. Die Aktivitäten der Online-Auktionshäuser, die sich auf Medizinprodukte spezialisiert haben, sind deshalb auch noch eher mager. Dabei sind die Einsparmöglichkeiten bei Online-Versteigerungen ziemlich eindeutig.

Ersteigern lässt sich im Internet mittlerweile praktisch alles: Bei ebay, dem weltweit größten Online-Auktionshaus, wurde unlängst ein ganzes Dorf in den Bergen Kaliforniens zum Preis von rund 1,8 Millionen Dollar versteigert. Online-Auktionen kann jeder Interessierte mit Internet-Anschluss nutzen, allein in Deutschland laufen etwa eine Million Online-Versteigerungen gleichzeitig - mit stark steigender Tendenz. Wer einen Artikel im Internet ersteigert, muss außer dem Preis und den Versandkosten nichts zahlen, denn Gebühren fallen fast immer nur für die Anbieter an. Die Verkäufer setzen bei der Versteigerung einen Mindestpreis und ein Auktionsende fest. Wer z. B. ein gebrauchtes Sonogerät ersteigern möchte, kann sich bei dem ausgewählten Anbieter in der Regel per Mausklick über alle Einzelheiten des Gerätes sowie über die Versandbedingungen erkundigen. Anschließend kann er per E-Mail einen über dem vom Verkäufer angegebenen Mindestgebot liegenden Preis anbieten. Im festgelegten Auktions-Zeitraum können weitere Interessenten neue Gebote abgeben. Auf Wunsch kann sich ein Bieter benachrichtigen lassen, wenn er überboten wird, und sein Gebot erhöhen. Erhält er den Zuschlag, informiert der Verkäufer den Käufer. Alles weitere machen Käufer und Verkäufer unter sich aus - auch Streitigkeiten. Bei vielen virtuellen Auktionshäusern können Käufer ihre Erfahrungen mit Verkäufern, die wiederholt Produkte angeboten haben, dokumentieren. Web-Auktionshäuser wie ebay oder Ricardo sind heute riesige Flohmärkte, in denen täglich neue Waren angeboten werden. Das hat darüber hinaus dazu geführt, dass Online-Auktionen inzwischen zu einer effizienten Verkaufsmaschine geworden sind: Viele gewerbliche Anbieter, sog. Powerseller, leben davon, ihre Waren ausschließlich über Online-Auktionshäuser zu verkaufen und somit die Kosten für ein Ladengeschäft zu sparen. Bei ebay erkennt man professionelle Händler an der Zusatz-Option "sofort kaufen", mit der man durch Zahlung eines Festpreises die Auktion sofort umgehen kann. Grundsätzlich lohnt sich vor jeder Auktion sowohl ein Blick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch auf die Funktionalität und die Betreiber der Online-Auktionshäuser. Die Vielfalt, Unterschiede und Verbindungen zwischen virtuellen Auktionshäusern, Marktplätzen, B2B- (business to business) und B2C-Plattformen (business to consumer) sind besonders für Online-Shopping-Neulinge recht verwirrend. Wer zu www.medimall.de von Doccheck Medical Services will, landet bei www.geisselmann.de. Das Deutsche Gesundheitsnetz (DGN) und Ricardo bieten eigenen Meldungen zufolge in Kooperation einen Marktplatz für gesundheitsinteressierte Menschen und Fachleute an. Dahinter verbirgt sich auf den Versteigerungsseiten von Ricardo ein Link auf yavivo.de, dem populären Shopping-Portal mit Drogerie-Produkten vom DGN. Unter www.ricardobiz.com wird hingegen ein branchenspezifischer Handelsplatz für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker eingerichtet. Um sich hier registrieren zu lassen, müssen alle selbständigen Gesundheitsfachleute ihre Steuernummer angeben. Bei der Ersteigerung von EDV-Technik oder teuren Medizingeräten stellt sich natürlich auch die Frage nach Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen. Gewerbliche Händler müssen zwei Jahre Garantie sowohl auf neue als auch auf gebrauchte Geräte gewähren. Dabei gilt, dass der Verkäufer eine kürzere Frist wirksam vereinbart, wenn er schon im Angebot darauf hinweist. Private Verkäufer haften lediglich für das, was sie im Angebot versprochen haben, wobei rein rechtlich "die Ware für den gewöhnlichen Gebrauch" geeignet sein muss, d. h. ein Drucker sollte auch nach einem halben Jahr noch das Papier transportieren. Jede Lieferung eines defekten Produktes oder mit offensichtlicher Transportbeschädigung sollte immer sofort angemahnt werden! Die Stiftung Warentest rät in ihrer Zeitschrift "test" bei Online-Auktionen zu gesundem Misstrauen. Je verlockender das Angebot ist, desto vorsichtiger sollte der Käufer sein. Vor allem bei kostspieligen Waren raten Verbraucherschützer, den so genannten Treuhandservice zu nutzen. Falls der Verkäufer nicht liefert, sollte schriftlich eine Frist von sieben Werktagen gesetzt werden. Sollte das Online-Haus keinen Käuferschutz anbieten, lohnt sich - vor allem bei hohen Beträgen - der Gang zu einem Rechtsanwalt. Sehen Sie sich in jedem Fall die Bewertungen des Verkäufers an. Falls das genutzte Auktionshaus eine Käuferbewertung nicht anbietet, nehmen Sie Kontakt zum Verkäufer auf und stellen Sie Fragen. Eine umfangreiche Recherche über die handelsüblichen Preise (z. B. bei www. dooyoo.de) schützt Sie im Übrigen vor Preisnepp. (MS)

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