Lumbale Nervenwurzel-Kompression

Praxis-Depesche 13/2005

Epidurale Steroide lindern den Schmerz

In England wurden 93 Patienten, die wegen starker, länger als sechs Wochen andauernder Wurzelkompressionsschmerzen im Lumbosakralbereich Kandidaten für eine Operation waren, randomisiert entweder mit epiduralen Steroidinjektionen oder einer intramuskulären Steroid-Lokalanästhetikum-Mischung behandelt. Die Spritzen wurden in Blöcken bis zu sechs Anwendungen verabreicht. Bei allen Patienten war mit NMR ein Diskusprolaps, eine Spinalstenose oder beides gesichert worden. Der Verlauf wurde über mindestens zwei Jahre beobachtet. Bereits zehn Tage nach der Therapie und anhaltend bis zur letzten Schmerzevaluation nach 35 Tagen gaben die mit epiduralen Steroid-Injektionen behandelten Patienten eine signifikant größere Schmerzreduktion an als die Kontrollgruppe. Kein signifikanter Unterschied bestand zwischen den Gruppen hinsichtlich der Notwendigkeit einer späteren OP.

In England wurden 93 Patienten, die wegen starker, länger als sechs Wochen andauernder Wurzelkompressionsschmerzen im Lumbosakralbereich Kandidaten für eine Operation waren, randomisiert entweder mit epiduralen Steroidinjektionen oder einer intramuskulären Steroid-Lokalanästhetikum-Mischung behandelt. Die Spritzen wurden in Blöcken bis zu sechs Anwendungen verabreicht. Bei allen Patienten war mit NMR ein Diskusprolaps, eine Spinalstenose oder beides gesichert worden. Der Verlauf wurde über mindestens zwei Jahre beobachtet. Bereits zehn Tage nach der Therapie und anhaltend bis zur letzten Schmerzevaluation nach 35 Tagen gaben die mit epiduralen Steroid-Injektionen behandelten Patienten eine signifikant größere Schmerzreduktion an als die Kontrollgruppe. Kein signifikanter Unterschied bestand zwischen den Gruppen hinsichtlich der Notwendigkeit einer späteren OP.

Quelle: MacDonald, JW: Epidural steroid injection for nerve root compression, Zeitschrift: The Journal of bone and joint surgery, Ausgabe 87-B (2005), Seiten: 352-355

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x