Seit dem 1. Juni 2016 gilt ein neuer Erstattungsbetrag für Safinamid (Xadago®), auf den sich die Firma Zambon und der GKV-Spitzenverband geeinigt haben. Damit ist auch zukünftig die Verordnungsfähigkeit des Parkinson-Medikaments im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung sichergestellt. „Es ist sehr zu begrüßen, dass der AMNOG-Prozess für Xadago zu einem positiven Abschluss gekommen ist. Safinamid, das 2015 als erster neuer Wirkstoff zur Behandlung von Parkinson seit zehn Jahren eingeführt wurde, wird nun weiterhin zur Verfügung stehen“, erklärte Prof. Heinz Reichmann, Direktor der Neurologischen Universitätsklinik Dresden. Safinamid kann zur Behandlung von Patienten mit Parkinson im mittleren und späten Stadium als Add-on zu Levodopa eingesetzt werden (alleine oder in Kombination mit weiteren Präparaten). Safinamid verlängert durch die selektive und reversible Hemmung der Monoaminooxidase B (MAO-B) die dopaminerge Wirkung und hemmt gleichzeitig durch die Blockade der spannungsabhängigen Natriumund Kalziumkanäle die Glutamatausschüttung.
Therapie Optionen
Praxis-Depesche 7/2016
Erstattungs betrag für Safinamid
ICD-Codes:
G20