#MeToo aus medizinischer Sicht

Praxis-Depesche 9/2018

Gesundheitliche Folgen sexueller Belästigung

Die „#MeToo“-Bewegung rückte das Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und geschlechtsspezifischen Gewalt in den Fokus der Medien – auf organisatorischer, krimineller und ethischer Ebene. Man sollte das Problem aber auch aus gesundheitlicher Perspektive diskutieren, fordern Experten von der Universität Melbourne.

Kommentar

Unter dem Hashtag #MeToo auf Twitter begannen ab Oktober 2017, angestoßen durch den Skandal um den Filmproduzenten Harvey Weinstein, zahlreiche Frauen, Vorfälle von sexueller Belästigung öffentlich zu machen. Seither wurde der Hashtag millionenfach verwendet, um auf sexuelle Belästigung aufmerksam zu machen.

Redaktion Praxis-Depesche

Mehr als eine von drei Frauen wird im Laufe ihres Lebens Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder geschlechtsspezifischer Gewalt. Dies hat oft weitreichende negative Folgen für die Gesundheit. Noch lange später leiden viele Betroffene an Depression, Angststörungen oder posttraumatischer Belas
tungsstörung (PTSD). Der durch das Erfahren sexueller Belästigung erzeugte psychologische Stress kann dabei als unabhängiger Risikofaktür für kardiovaskuläre Erkrankungen und Krebs betrachtet werden. Denn nicht nur hat Stress ungünstige physiologische Effekte, beispielsweise auf den nächtlichen Blutdruck, die Herzrate und den Cortisolspiegel, er begünstigt auch andere Risikofaktoren wie Adipositas, Rauchen und Alkohol-Abusus.
Um die gesundheitlichen Folgen sexueller Übergriffe zu verhindern, muss auf sozialer und ökonomischer Ebene Geschlechtergleichheit herrschen. So waren in einer Studie Frauen in Ländern, in welchen mehr Gleichberechtigung herrscht, tatsächlich gesünder: Sie waren in höherem Alter kognitiv leistungsfähiger, weniger depressiv und wiesen eine geringere Mortalität auf (letzteres galt übrigens auch für die Männer in diesen Ländern). OH
Quelle:

O‘Neil A et al.: The #MeToo movement: an opportunity in public health? Lancet 2018; 391(10140): 2587-9

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