Praxis-Depesche 3/2001

Hoffnungstherapie

Ein Patient, der auf dem rechten Ohr praktisch ertaubt war und am anderen Ohr unter einer Tinnituserkrankung (Ohrgeräusche) litt, ließ sich auf Anraten des HNO-Arztes - "quasi als letztes Mittel" - sämtliche Amalgam-Zahnfüllungen beim Zahnarzt austauschen. Als der Patient die Rechnung bei seiner Privatkrankenversicherung einreichte, lehnte diese eine Kostenübernahme ab, weil zwischen der Zahnsanierung und den Hörgeräuschen kein Zusammenhang bestehe. Das Gericht gab aber dem Patienten Recht. Der vom Gericht bestellte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass die Amalgamsanierung als sog. Hoffnungstherapie für den Patienten in diesem Fall "durchaus einen Sinn macht". Zwar könnten nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung Tinnitusbeschwerden durch das Entfernen von Füllungen nicht behoben werden. Andererseits seien die Zusammenhänge mit Amalgam im Kopfbereich noch nicht hinreichend wissenschaftlich abgeklärt. Damit verurteilte das Gericht die Versicherung zur Kostenübernahme. (jlp)

Ein Patient, der auf dem rechten Ohr praktisch ertaubt war und am anderen Ohr unter einer Tinnituserkrankung (Ohrgeräusche) litt, ließ sich auf Anraten des HNO-Arztes - "quasi als letztes Mittel" - sämtliche Amalgam-Zahnfüllungen beim Zahnarzt austauschen. Als der Patient die Rechnung bei seiner Privatkrankenversicherung einreichte, lehnte diese eine Kostenübernahme ab, weil zwischen der Zahnsanierung und den Hörgeräuschen kein Zusammenhang bestehe. Das Gericht gab aber dem Patienten Recht. Der vom Gericht bestellte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass die Amalgamsanierung als sog. Hoffnungstherapie für den Patienten in diesem Fall "durchaus einen Sinn macht". Zwar könnten nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung Tinnitusbeschwerden durch das Entfernen von Füllungen nicht behoben werden. Andererseits seien die Zusammenhänge mit Amalgam im Kopfbereich noch nicht hinreichend wissenschaftlich abgeklärt. Damit verurteilte das Gericht die Versicherung zur Kostenübernahme. (jlp)

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