Med-Info

Praxis-Depesche 9-10/2020

Mobil und selbständig trotz Verletzung

Orthopädische Roller aus dem Sanitätsfachhandel verhindern Einschränkungen der Mobilität im Alltag nach Verletzungen.
Fußverletzungen, wie Frakturen des Sprunggelenks, der Fußwurzel oder des Mittelfußes sowie Sehnenentzündungen sind oft langwierig und erfordern oft wochenlanges Ruhigstellen des geschienten oder gegipsten Beins, damit die Verletzung richtig ausheilen kann. Diese Behandlungsmaßnahmen bringen daher oft beträchtliche Einschränkungen der Mobilität und Selbständigkeit mit sich.
 
Bei Fußverletzungen kommt es auf das optimale Hilfsmittel an
Abhängig von der eigenen Verfassung sind gängige Hilfsmittel wie Krücken für manche Betroffffenen nur bedingt hilfreich. Darum sollte das orthopädische Hilfsmittel optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sein. Um ungewollte Risiken wie einen Sturz aus Kraftmangel oder den Abbau von gesunder Muskelmasse zu vermeiden, kann ein orthopädischer Roller optimal unterstützen (wie z. B. der Orthoscoot).
 
Mehr Sicherheit, mehr Mobilität
Wie funktioniert der orthopädische Roller? Der Patient kniet mit dem betroffffenen Bein in einer höhenverstellbaren, ergonomischen Schale während er sich mit dem gesunden Bein aus eigener Kraft anschiebt. Dabei sorgen die drei Räder, die stoßabsorbierenden Reifen mit hochwertiger Bremsvorrichtung, der robuste Rahmen und die individuell einstellbare Lenkvorrichtung für die nötige Stabilität und Sicherheit. Zudem hat der Patient mit dem orthopädischen Roller auch im Stehen beide Hände frei, was die Selbstversorgung im Alltag problemlos ermöglicht, während der Fuß risikolos geschont wird. Dass sich der Patient aus eigener Kraft ohne Motor anschiebt ist übrigens beabsichtigt: Denn Aktivität beschleunigt bewiesenermaßen Heilungsprozesse und fördert die Regeneration. Für Treppen oder kurze Strecken können die Gehstützen in der individuell montierbaren Halterung mittransportiert werden. Handy und Portemonnaie lassen sich im zusätzlich integrierten Stauraum unterbringen.
 
Mit Arztrezept im Sanitätsfachhandel erhältlich
Der Orthoscoot ist ein anerkanntes Hilfsmittel und durch die Kostenträger erstattungsfähig. Der orthopädische Roller ist sowohl für gesetzlich-, berufsgenossenschaftlich- als auch privatversicherte Patienten verschreibungsfähig und über den Sanitätsfachhandel erhältlich.
 
Weitere Informationen zur Orthoscoot GmbH erhalten Sie unter: www.orthoscoot.com

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x