Praxis-Depesche 13/2006

Notfallpatient ohne Mittel

Die Bundesrepublik haftet nicht für die Krankenhausbehandlungskosten eines mittellosen Notfallpatienten. Ansprüche gegen die Sozialhilfeträger setzen voraus, dass das Krankenhaus die Hilfsbedürftigkeit des Patienten beweist.(jlp)

Die Bundesrepublik haftet nicht für die Krankenhausbehandlungskosten eines mittellosen Notfallpatienten. Ansprüche gegen die Sozialhilfeträger setzen voraus, dass das Krankenhaus die Hilfsbedürftigkeit des Patienten beweist.(jlp)

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