Schmerztherapie gegen Immobilität

Praxis-Depesche 15/2001

Opioide auch bei chronischem Bewegungsschmerz

Bei Patienten mit chronischem Bewegungsschmerz kann eine frühzeitige Behandlung mit starken Analgetika in ausreichend hoher Dosierung der körperlichen Immobilität entgegenwirken.

Chronische Schmerzen müssen als Krankheit gewertet und unabhängig von ihrer Genese entsprechend dem WHO-Stufenplan behandelt werden: Für starke Schmerzen sind starke Analgetika nötig. Dies gilt auch für starke Schmerzen des Bewegungsapparates, für die - sogar langfristig - eine Behandlung mit starken Opioiden (z. B. Oxycodon) durchaus angezeigt sein kann. Eine effektive Schmerzlinderung ermöglicht erst andere aktivierende Therapiemaßnahmen, die etwa für geriatrische und multimorbide Patienten mit Osteoporose, Polyarthritis, Arthrose oder AVK mit erheblich eingeschränkter Mobilität unbedingt erforderlich sind. Sie durchbricht den Teufelskreis aus Schmerz und Immobilität, der zu sozialer Isolation und einer rapiden Verschlechterung des Allgemeinzustands führt. Ihre klinische Wirksamkeit haben Opioide bei chronischem Bewegungsschmerz in zehn randomisierten Studien und zahlreichen Verlaufsbeobachtungen bewiesen. Sie dürfen jedoch nicht alleine eingesetzt werden, sondern stellen nur einen Teil in einem multimodalen Therapiekonzept dar. Um die Compliance zu sichern, müssen die Möglichkeiten und Grenzen einer Schmerzbehandlung mit dem Patienten genau besprochen, am besten Regeln zur Durchführung und Kontrolle sowie die Abbruchkriterien vorher festgelegt werden. Eine sorgfältige Anamnese muss sicherstellen, dass die Indikation stimmt. Es muss gewährleistet sein, dass der Patient auf Opioide anspricht, da diese Arzneimittel bei Non-Respondern Probleme bereiten können. Wichtig ist außerdem, die Therapie frühzeitig zu beginnen und ausreichend starke Medikamente in genügend hoher Dosierung einzusetzen und absehbare Nebenwirkungen von vornherein mitzubehandeln.

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