Seit Beginn der COVID-19-bedingten Schutzmaßnahmen scheinen viele Menschen Arztbesuche zu vermeiden. Kardiologen und Onkologen verzeichnen einen Terminrückgang von 30 bis 50 %, die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen von 50 %. Mit den aktuellen Lockerungen ist zwar eine Entspannung erkennbar, dennoch ist die Versorgungssituation geändert. Video- und Telefonsprechstunden sind eine zentrale Maßnahme für Anamnese und Beratung, Schutzmaßnahmen bei aerosolbildenden diagnostischen Maßnahmen (Endoskopie, pH-Metrie, Manometrie) für die fachärztliche Seite.
Insbesondere bei den selbst-vermuteten, nicht schwerwiegenden Erkrankungen wie Refluxbeschwerden stellen Patienten Arztbesuche zurück. Unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen sollten daher die Abläufe angepasst werden, um Reflux nicht unbehandelt und ernsthafte Komplikationen nicht undiagnostiziert zu lassen. Dabei gilt weiterhin: Spätestens bei Auftreten von Alarmzeichen sollte eine Überweisung angeordnet werden. Die folgende Auflistung hilft Ihnen, unabhängig von der durch COVID-19 bedingten Situation, bei der Entscheidung, welche Maßnahmen bei Refluxbeschwerden hilfreich sind und wann eine Überweisung an einen Spezialisten erfolgen sollte. Zur Auflistung.