Neue Wege mit Biologika

Praxis-Depesche

Schweres eosinophiles Asthma

Asthma ist nicht gleich Asthma. Die genaue Phänotypisierung der Erkrankung erlaubt eine zielgerichtete Therapie. Bei einem eosinophilen Asthma sind IL-5 und IL-13 die Angriffspunkte für spezifisch wirkende Biologika.

Früher wurde nach klinischen Kriterien zwischen einem allergischen und einem nicht-allergischen Asthma unterschieden. Doch heute wird das Asthma genauer phänotypisch charakterisiert und zwar dahingehend, ob eine neutrophile oder eosinophile Entzündung vorliegt. „Je stärker die Eosinophilie, umso ungünstiger ist der klinische Verlauf“, so Dr. Kai Richter, Höhn, auf einer Veranstaltung von AstraZeneca. Die genaue Phänotypisierung ist die Grundlage für eine gezielte spezifische Therapie mit Biologika. Sowohl beim allergischen als auch beim nicht-allergischen Asthma findet sich bei jedem zweiten Betroffenen eine eosinophile Entzündung, wobei als Entzündungsmediatoren die Zytokine IL-5 und IL-13 fungieren. Diese sind der Angriffspunkt für monoklonale Antikörper.

Entsprechend der aktuellen Leitlinie wird auf der Stufe 4 der therapeutischen Stufenleiter eine mittlere bis hohe Dosis einer Kombination von ICS/LABA empfohlen. Gelingt damit keine ausreichende Asthma-Kontrolle, so sollte in der Stufe 5 heute ein Biologikum, genauer gesagt ein Anti-IgE-Antikörper oder ein Antikörper gegen IL-5, eingesetzt werden. Als mögliche Alternative werden orale Steroide genannt. „Doch im Hinblick auf die zum Teil gravierenden Nebenwirkungen einer oralen Steroidtherapie sind Biologika die bessere Alternative“, so Richter. Eine Indikation für
eine solche Substanz besteht bei Patienten mit einem schweren refraktären Asthma. Ein solches liegt dann vor, wenn die Symptomatik trotz hochdosierter Therapie und Überprüfung der Compliance sowie korrekter Inhalationstechnik, Ausschluss von Differentialdiagnosen, Therapie der Komorbidität und Ausschaltung von Triggerfaktoren unkontrolliert bleibt.

Lesen Sie den ganzen Artikel

Fachgruppen-Login


Zugangsdaten vergessen?

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x