Die regelmäßige Überwachung der Blutgerinnung mittels INR-Bestimmung ist fester Bestandteil der Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten. Wann immer möglich, sollte das Gerinnungs-Selbstmanagement genutzt werden.
Auch nach Zulassung der neuen oralen Antikoagulantien (NOAK) bleiben Vitamin-K-Antagonisten für bestimmte Patientengruppen und Indikationen Substanzen der Wahl, erklärte Dr. Jens Kreuz, Bonn, auf einem von Roche ausgerichteten Symposium. Indiziert sind sie zur Primär- und Sekundärprophylaxe thromboembolischer Ereignisse z. B. nach mechanischem Herzklappenersatz, venösen Thromboembolien und bei valvulärem Vorhofflimmern oder bei Kontraindikationen für NOAK, darunter schwerer Niereninsuffizienz und mangelnder Adhärenz. Die Blutgerinnung muss stabil in einem individuellen INR-Bereich eingestellt sein, um das Risiko z. B. für Blutungskomplikationen zu minimieren, erinnerte Dr. Kathrin Heidinger, Gießen.
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