Praxis-Depesche 18/2005

Therapieplanung am Lebensende

Ein 55-jähriger Patient mit metastasierendem Pankreaskarzinom hatte seinem Arzt gesagt, er wolle nicht künstlich am Leben erhalten werden. Sein größter Wunsch seien Wohlbefinden und Selbstständigkeit. Einige Zeit später musste er wegen stärkster Schmerzen und freier Luft im Abdomen operiert werden; er wurde intubiert und beatmet auf die Intensivstation verlegt. Während die Angehörigen das Patiententestament suchten, erlitt der Patient einen Herzstillstand und wurde gegen den Willen der Angehörigen reanimiert. Der Patient erwachte wieder und zeigte durch Gesten an, dass er extubiert werden wollte. Schließlich tauchte ein Dokument auf, das Tochter und Exfrau zu Entscheidungsträgern machte. Der Tubus wurde entfernt, und kurze Zeit darauf verstarb der Patient. (JW)

Ein 55-jähriger Patient mit metastasierendem Pankreaskarzinom hatte seinem Arzt gesagt, er wolle nicht künstlich am Leben erhalten werden. Sein größter Wunsch seien Wohlbefinden und Selbstständigkeit. Einige Zeit später musste er wegen stärkster Schmerzen und freier Luft im Abdomen operiert werden; er wurde intubiert und beatmet auf die Intensivstation verlegt. Während die Angehörigen das Patiententestament suchten, erlitt der Patient einen Herzstillstand und wurde gegen den Willen der Angehörigen reanimiert. Der Patient erwachte wieder und zeigte durch Gesten an, dass er extubiert werden wollte. Schließlich tauchte ein Dokument auf, das Tochter und Exfrau zu Entscheidungsträgern machte. Der Tubus wurde entfernt, und kurze Zeit darauf verstarb der Patient. (JW)

Quelle: Tulsky, JA: Beyond advance directives, Zeitschrift: JAMA : THE JOURNAL OF THE AMERICAN MEDICAL ASSOCIATION, Ausgabe 294 (2005), Seiten: 359-365

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x