Therapiefehler

Praxis-Depesche 10/2011

Wenn Verordnungen auf der Strecke bleiben

Krankenhausentlassung, Aufnahme auf die Intensivstation – das sind Situationen, in denen die korrekte Weitergabe von Informationen, insbesondere über die laufende Medikation, entscheidend für eine kontinuierliche Weiterbehandlung ist.

Welches Ausmaß das unabsichtliche Absetzen von Verordnungen im Rahmen einer Krankenhausaufnahme annehmen kann, versuchte eine kanadische Arbeitsgruppe zu klären. Anhand von 396 380 Patienten im Alter über 65 wurde für den Zeitraum 1997 bis 2009 überprüft, inwieweit Behandlungen mit fünf wichtigen Medikamentengruppen (Statine, Antithrombotika, Levothyroxin, Atemsprays, Mittel gegen Magensäure) korrekt weitergeführt wurden.

Eine Krankenhausaufnahme barg generell ein Risiko unbeabsichtigten Absetzens, verglichen mit einer Kontrollgruppe. Beim T4 betrug die korrigierte Odds Ratio 1,18, bei Antithrombotika 1,86. Im Falle einer Aufnahme in eine Intensivstation lag die OR bei 1,48 für Statine und bei 2,31 für Antithrombotika. Eine solche Aufnahme war im Hinblick auf die Weiterführung der Medikation riskanter als die allgemeine stationäre Aufnahme. Für die Fälle von unterbrochener Medikation errechnete man bei einjährigem Follow-up eine signifikante Erhöhung des Risikos für Tod oder Notfallaufnahme (OR bei Statinen 1,07, bei Antithrombotika 1,10).

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