Med-Info Therapie

Gyn-Depesche 2/2024

25 Krankenkassen übernehmen Kosten der maternalen RSV-Impfung auf freiwilliger Basis

Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet seit Mitte November 2023 einen starken Anstieg akuter RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus)-bedingter Atemwegserkrankungen. Insbesondere Säuglinge können in ihren ersten Lebensmonaten schwer erkranken und eine Bronchiolitis, Pneumonie oder Tracheobronchitis entwickeln.
Um Säuglinge von ihrem ersten Atemzug an vor RSV zu schützen, ist seit Oktober 2023 der RSV-Impfstoff ABRYSVO® verfügbar. Dieser wird werdenden Müttern während der Schwangerschaft verabreicht, damit sie Antikörper gegen RSV bilden, die über die Plazenta auf den Fetus übertragen werden (Nestschutz).
 
In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich zahlreiche Fachgesellschaften bereits für die Impfung in der Schwangerschaft aus.
Derzeit ist die Impfung noch keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Jedoch bieten bereits mehr als ein Viertel der Krankenkassen, darunter z. B. die BARMER und AOK Nordost, ihren Versicherten die Impfung als Satzungsleistung an. Somit kann bereits jetzt etwa jede fünfte gesetzlich versicherte Schwangere von der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse profitieren. Im Rahmen der Einzelfallentscheidung kann ein Antrag auf Kostenübernahme individuell bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Auch für privat Versicherte besteht die Möglichkeit einer Erstattung der RSV-Impfung. Hier ist die Erstattung an die individuellen Tarifleistungen geknüpft, die im Vertrag vereinbart sind. Der Berufsverband der Frauenärzte rät Schwangeren, sich vor der Impfung bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen und eine Kostenzusage einzuholen.
 
Eine allgemeine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen könnte noch in diesem Jahr kommen, sofern die Ständige Impfkommission (STIKO) eine entsprechende Impfempfehlung abgibt. Sie hatte kürzlich bekannt gegeben, sich bis spätestens Sommer 2024 zu den RSV-Präventionsmaßnahmen einschließlich der maternalen Impfung äußern zu wollen.
Quelle: Weitere Informationen: www.pfizer.de
ICD-Codes: J20. , J12.

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