Der Schlag eines Firmenmitarbeiters mit dem Handrücken auf das Gesäß einer Kollegin kann geeignet sein, den Tatbestand sexueller Belästigung zu erfüllen. In der Rechtsprechung ist dies für eine solche Be rührung, die von der Betroffenen erkennbar abgelehnt wird, anerkannt, was sich auch aus dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ergibt. Es handelt sich dabei bereits um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre, der nach allgemeiner Verkehrsanschauung eine sexuelle Färbung besitzt. (jlp)
Praxis-Depesche 22/2006
Der Klaps auf den Po
Der Schlag eines Firmenmitarbeiters mit dem Handrücken auf das Gesäß einer Kollegin kann geeignet sein, den Tatbestand sexueller Belästigung zu erfüllen. In der Rechtsprechung ist dies für eine solche Be rührung, die von der Betroffenen erkennbar abgelehnt wird, anerkannt, was sich auch aus dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ergibt. Es handelt sich dabei bereits um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre, der nach allgemeiner Verkehrsanschauung eine sexuelle Färbung besitzt. (jlp)