Fast niemand hat's bedacht

Praxis-Depesche 1-2/2018

E-Absetzen nach E-Rezept-Verordnung

Die elektronisch unterstützte Verschreibung von Medikamenten (E-Rezept) wird von nahezu allen Playern im Gesundheitswesen befürwortet. Dass man eine E-Verschreibung aber im Fall der Fälle auch digital wieder schnell absetzen können sollte, daran hat bislang kaum jemand gedacht.

In Studien wurde der Wert von digitalen Rezepten bereits nachgewiesen: weniger unleserliche Anordnungen, weniger Verschreibungsfehler, weniger Interaktionen. Aber es gibt auch Fallstricke, wie z. B. die Anzahl falsch-positiver Warnungen, die den Anwender ermüden lassen und seine Vigilanz auf das eigentlich wichtige Thema schwinden lassen. Zudem bedarf es häufig einer großen Anzahl Mausklicks, bis das Präparat digital auf dem Rezept ist. Ungeachtet dessen konnte in einer Studie die Einführung eines E-Rezepts die Verschreibungsfehler von 42,5 auf 6,6 pro 100 senken (Kaushal R et al., J Gen Intern Med 2010).
Soll ein Patient eine zuvor verschriebene Medikation aber nicht mehr einnehmen, bleibt dem Arzt heute meist nur der Griff zum Telefonhörer, egal ob er digital oder auf Papier verordnet hat. Das Problem ist nicht neu, aber beim E-Rezept möglicherweise verschärft, weil gängige Systeme keine „E-Absetz-Funktion“ haben, sehr wohl aber eine automatische Erinnerungsfunktion für Folgerezepte. In einer Untersuchung wurden 1,5% von zurückgerufenen E-Rezepten dennoch in der Apotheke beliefert (Allen AS et al., Ann Intern Med 2012). Dieses digitale Problem könnte ganz einfach auch zugleich die Lösung sein. Allerdings benötigte eine sinnvolle Lösung, die auch funktioniert, wenn der Patient in unterschiedlichen Apotheken Kunde ist, eine zentrale Patientenakte (EHR, electronic health record). Diesbezüglich sind wir von einer flächendeckenden, interoperabilen Lösung aber immer noch meilenweit entfernt (und die eGK ließ die Hoffnung auf eine baldige Lösung schnell zerplatzen). CB
Quelle:

Fischer S, Rose A: Responsible e-prescribing needs e-discontinuation. JAMA 2017; 317: 469-70

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