E-Health-Gesetz in öffentlicher Anhörung

Praxis-Depesche 12/2015

E-Health nutzt Patienten – nur wann kommt die elektronische Gesundheitskarte?

Am 4.11.15 fand in Berlin eine öffentliche Anhörung zum E-Health-Gesetz statt. Zahlreiche Sachverständige wurden befragt und zeichneten ein frohes Zukunftsbild der digitalen Medizin ... aber auch mit düsteren Schatten. Ein ganz subjektiver Protokoll-Auszug.

Die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen hat ganz klar einen uneingeschränkten Nutzen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, erläuterte Prof. Friedrich Köhler, Berlin. Er verglich den Stellenwert von E-Health mit dem der Antibiotika. Prof. Gernot Marx, Aachen, konnte die Nützlichkeit der Telemedizin an bereits funktionierenden Projekten belegen: intensivmedizinische wohnortnahe Versorgung, Monitoring von Gerinnungstherapie, Hypertonus oder Herzschrittmachern. Als zentrales Hindernis einer Etablierung nannte er die fehlende Abrechenbarkeit der Telemedizin.
Seit 2006 hätte es laut eines ersten Gesetzentwurfes die eGK geben sollen, erinnerte Prof. Britta Böckmann, Dortmund. Von der gematik (Alexander Beyer, Berlin) wurde eine ernüchternde Perspektive für die Karte gezeichnet: Erst im Juni 2016 soll es erste Erprobungserkenntnisse geben, die aber nicht ausreichend sein werden, um Dritten einen Produktivbetrieb zu ermöglichen. Prof. Peter Haas, Dortmund, wies auf die Absurdität der eGK-Technik hin: Bei einer Kapazität von 64 KB speichert jeder aktuelle USB-Stick das Hunderttausendfache. CB

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