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Praxis-Depesche 12/2015

Edoxaban: Beträchtlicher Zusatznutzen

Das IQWIG stellte am 2. November 2015 das Ergebnis seiner Bewertung des direkten oralen Faktor- Xa-Inhibitors Edoxaban vor. Das DOAK ist seit Juni 2015 in der EU zugelassen zur Prävention von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei Vorhofflimmern (+ mindestens einem weiteren Risikofaktor) sowie zur Therapie venöser Thromboembolien (tiefe Venenthrombose und Lungenembolie (LE) und zur Prophylaxe von LE. In der Indikation „Schlaganfallprophylaxe“ attestierte das IQWIG im Vergleich zu Warfarin nun einen beträchtlichen Zusatznutzen: Schlaganfälle, Blutungen und schwere Nebenwirkungen traten unter Edoxaban seltener auf. Für die Indikation „Behandlung venöser Thromboembolien und LE-Prophylaxe“ hingegen fehlten dem IQWIG Daten zur Festlegung eines Zusatznutzens. Der Hersteller hat angekündigt, innerhalb des Stellungnahmeverfahrens entsprechen de Daten nachzuliefern.

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