Eine Herzkatheteruntersuchung, die ein niedergelassener Arzt in den Räumen eines Krankenhauses unter Benutzung von dessen technischen Einrichtungen vornimmt, ist nicht nach den Tarifen für eine (teil-) stationäre Krankenhausbehandlung erstattungsfähig. Der behandelnde Arzt nutzt aufgrund der vereinbarten Kooperation mit dem Krankenhaus lediglich dessen medizinisch-technische Einrichtung. Arzt und Krankenhaus teilen sich diese Einrichtungen, die von jedem allein vielleicht nicht vollständig ausgelastet werden könnten. Diese Kooperation macht die von dem Arzt ambulant erbrachte Leistung in den Räumen des Krankenhauses aber nicht zu einer des Krankenhauses. (jlp)
Praxis-Depesche 22/2002
Herzkatheter-Abrechnung
Eine Herzkatheteruntersuchung, die ein niedergelassener Arzt in den Räumen eines Krankenhauses unter Benutzung von dessen technischen Einrichtungen vornimmt, ist nicht nach den Tarifen für eine (teil-) stationäre Krankenhausbehandlung erstattungsfähig. Der behandelnde Arzt nutzt aufgrund der vereinbarten Kooperation mit dem Krankenhaus lediglich dessen medizinisch-technische Einrichtung. Arzt und Krankenhaus teilen sich diese Einrichtungen, die von jedem allein vielleicht nicht vollständig ausgelastet werden könnten. Diese Kooperation macht die von dem Arzt ambulant erbrachte Leistung in den Räumen des Krankenhauses aber nicht zu einer des Krankenhauses. (jlp)