Praxis-Depesche 24/2002

Lebensbedrohliche Leberschäden durch chinesische Heilkräuter

Chinesiche Kräuter fallen als Nahrungsergänzungsmittel nicht unter das Arzneimittelgesetz und unterliegen so weder einer Unbedenklichkeits- noch einer Wirksamkeitskontrolle.

Aus Großbritannien wird von zwei Patienten berichtet, die durch die Einnahme vermeintlich harmloser chinesischer Kräuter eine schwere Hepatitis entwickelten. Eine 31-jährige Frau nahm fünf Wochen lang wegen Arthralgien regelmäßig einen Aufguss chinesischer Wurzeln zu sich, ein 32-jähriger Mann wegen multiplen Lipomen neun Einzeldosen eines chinesischen Wurzelpräparates. Beide entwickelten eine nekrotisierende Hepatitis, die junge Frau auch eine Knochenmarksaplasie. Sie wies erst nach einem halben Jahr wieder eine normale Leberfunktion auf. Einen letalen Verlauf nahm die Krankengeschichte des jungen Mannes, der vier Tage nach Aufnahme mit schwerer hepatischer Enzephalopathie wegen kompletten Leberausfallskomas transplantiert werden musste und zwei Wochen später an einer Sepsis verstarb. Man vermutet eine hohe Dunkelziffer solcher Zwischenfälle. So fand man bei 8% von 1265 Patienten, die mit chinesischer Kräutermedizin behandelt wurden, erhöhte Leberwerte. Eine strengere Kennzeichnungspflicht und Überwachung solcher Präparate auf europäischer Ebene ist geplant. (Ko)

Quelle: McRae, CA: Hepatitis associated with Chinese herbs, Zeitschrift: EUROPEAN JOURNAL OF GASTROENTEROLOGY AND HEPATOLOGY, Ausgabe 14 (2002), Seiten: 559-562

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