Prostatakarzinom – lieber bestrahlen?

Praxis-Depesche 4/2010

Man muss mit Zweit-Malignomen rechnen

Bei lokal begrenztem Prostatakarzinom stehen als Therapie-Alternativen die radikale Prostatektomie und die externe Bestrahlung zur Auswahl. Nach beiden muss der Patient mit Beeinträchtigungen rechnen. Bei der Chirurgie gehört die OP-Mortalität dazu. Sie kann mit Bestrahlung vermieden werden, aber diese disponiert möglicherweise zu unabhängigen Zweit-Malignomen.

Diese Befürchtung wird durch einige US-amerikanische Studien gestützt. Nun wurde die Frage anhand eines großen Kollektivs der frankophonen Bevölkerung von Quebec, Kanada, erneut aufgeworfen. Sie stütz­te sich auf 9390 Prostatakrebs-Patienten, die zwischen den Jahren 1983 und 2003 bestrahlt worden waren, und – als Kontrollgruppe – auf 8455 Patienten, die im selben Zeitraum einer radikalen Prostatektomie unterzogen worden waren. Man registrierte in den beiden Populationen das Auftreten von Blasenkrebs, Lungenkrebs und Rektumkarzinom.

Mittels Multivarianzanalyse identifizierte man ab einem Zeitpunkt von mindestens fünf Jahren nach Therapie in der Bestrahlungsgruppe signifikant erhöhte Zahlen von Krebsdiagnosen mit einer Hazard Ratio von 1,4 für Blasen-, von 2,0 für Lungen- und von 2,1 für Enddarmkrebs. Wenn man nach neuen Krebsfällen erst nach 120 Monaten suchte, waren der Bestrahlung mit statistischer Signifikanz nur vermehrte Rektumkarzinome (HR 2,2) anzulasten. Für beide Analysen lagen die Differenzen der neuen Krebsfälle bei Bestrahlung um 0,7 bis 5,2% höher als bei OP. Die „number needed to harm“ im Sinne der Zweit-Malignome lag für Radiatio versus Prostatektomie zwischen 111 und 19.

Die Interpretation der Ergebnisse wird dadurch erschwert, dass es keinen Konsens da­rüber gibt, bei welchem Zeitabstand neue Malignome als strahlenbedingt einzustufen sind. Beim Vergleich mit anderen Studien erscheint aber der Referenz-Zeitpunkt fünf Jahre als sinnvoll.

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