Tumorpatienten

Praxis-Depesche 5/2001

Schmerz unter Kontrolle mit Retard-Opioid

Mit der Einführung verzögert freisetzender (SR) Opioid-Zubereitungen wurde die Tumorschmerztherapie weiter verbessert. Durch 2 x tägliche Anwendung von Tramadol SR in Kombination mit einem Nichtopioid können bei der Mehrzahl der Tumorpatienten mäßige bis starke Schmerzen effektiv und sicher gedämpft werden.

Deutsche Anästhesisten untersuchten im Rahmen einer offenen multizentrischen Studie die Wirksamkeit und Verträglichkeit einer verzögert freisetzenden Tramadol-Zubereitung (WHO-Stufe 2) bei 146 Tumorschmerzpatienten, die nur unzureichend auf Nicht-Opioid-Schmerzmittel ansprachen. Die sechswöchige Therapiephase wurde mit einer Anfangsdosis von 100 mg Tramadol SR eröffnet. Schnell freisetzendes Tramadol und andere Analgetika waren während der Studie zur Behandlung von Durchbruchsschmerzen erlaubt. Insgesamt 90 Patienten (62%) schlossen die Studie ab. Studienabbrüche gingen auf Nebenwirkungen (20%), Unwirksamkeit (9%) oder beides (2,5%) sowie auf Tod durch Grunderkrankung (4%) und Compliancemängel (2%) zurück. Die durchschnittliche und maximale Schmerzintensität reduzierte sich vom Tag 1 bis Tag 4. Der Anteil der Patienten mit vollständiger Schmerzsuppression stieg von 43% nach einer Woche auf 71% nach sechs Wochen an. Die maximale Tagesdosis betrug bis zu 650 mg Tramadol. Zum Studienende waren 70% der Patienten auf eine Tagesdosis von weniger als 400 mg Tramadol eingestellt. Symptome wie Müdigkeit, Benommenheit oder Verstopfung wurden bei 86% der Patienten beobachtet; sie ließen jedoch mit zunehmender Behandlungsdauer nach.

Quelle: Petzke, F: Slow-release tramadol for treatment of chronic malignant pain - an open multicenter trial, Zeitschrift: SUPPORTIVE CARE IN CANCER, Ausgabe 9 (2000), Seiten: 48-54

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x