Therapie

Praxis-Depesche 4/2022

Sinkende Pauschalen für Inkontinenzhilfen

Rund zehn Millionen Menschen in Deutschland sind von Inkontinenz betroffen, und viele von ihnen sind auf spezielle Inkontinenzhilfsmittel angewiesen. Aber nur 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte werden von ihren Krankenversicherungen regelmäßig mit entsprechenden Produkten ausgestattet. Hinzu kommt, dass während die Qualität der Inkontinenzprodukte und die Anforderungen an das Serviceangebot der Leistungserbringer steigen, die Erstattungspauschalen der gesetzlichen Krankenkassen eher niedrig liegen und teilweise sogar noch weiter sinken. Beispielsweise hat die AOK Nordwest ihre Vergütung für aufsaugende Inkontinenzhilfen ab Februar 2022 von rund 17 auf nur noch knapp zwölf EUR pro Monat gedrückt. Die sinkenden Vergütungspauschalen machen eine adäquate ambulante Versorgung und individuelle Beratung der Patient:innen kaum noch möglich, findet die Deutsche Kontinenz Gesellschaft. Sie kritisiert, dass die Beratung nicht extra honoriert und auch die Bemusterung nicht gegenfinanziert wird. Dass die professionelle Beratung schon jetzt meist zu kurz kommt, zeigt auch eine Recherche des Fachmagazins Stiftung Warentest: Nur drei von 20 untersuchten Anbietern (u. a. Apotheken, Sanitätshäuser und Händler von Inkontinenzprodukten) bekamen die Note befriedigend, alle anderen schnitten noch schlechter ab. Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft fordert daher eine bundesweite Vereinheitlichung der Pauschalen auf höherem Niveau, ein ausgewiesenes Beratungshonorar und eine Strukturierung des Beratungsprozesses nach der Leitlinie Hilfsmittelberatung der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU).
ICD-Codes: R32

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